Auflage Entwurf Änderung FWP Gemeinde Flachau Bereich "Dampfkessel"

Veröffentlichungsdatum17.05.2018Lesedauer1 MinuteKategorienSonstiges
Foto für Auflage Entwurf Änderung FWP Gemeinde Flachau Bereich "Dampfkessel"

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Flachau für den Bereich 'Dampfkessel' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Datei herunterladen: PDFAntrag

Datei herunterladen: PDFKundmachung Weitgasser Johann[1].pdf

Datei herunterladen: PDFEntwurf Teiländerung Dampfkessel.pdf