Kundmachung Auflage Entwurf Änderung FWP Bereich ´Ferienanlage Central´ GmbH III

Veröffentlichungsdatum08.07.2020Lesedauer1 MinuteKategorienSonstiges
Kundmachung Auflage Entwurf Änderung FWP Bereich ´Ferienanlage Central´ GmbH III

Kundmachung 

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Flachau für den Bereich 'Ferienanlage Central GmbH III' einschließlich des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes der Grundstufe „Pichlgasse – Hotel Central“ mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist. 

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist. 

Der Bürgermeister: 

Thomas Oberreiter

Antrag_Teiländerung_Flächenwidmungsplan_Central_III.pdf herunterladen (7.95 MB)

Teiländerung_Flächenwidmungsplan_Ferienanlage_central_gmbh_III_Planteil.pdf herunterladen (2.65 MB)

Aenderung_Bebauungsplan_Pichlgasse-hotel_central_Bericht.pdf herunterladen (0.6 MB)

Aenderung_Bebauungsplan_Pichlgasse-hotel_central_Plan.pdf herunterladen (0.45 MB)

Kundmachung_Auflage_Entwurf_nderung_FWP_Bereich_Ferienanlage_Central_GmbH_III.pdf herunterladen (0.08 MB)