Kundmachung Auflage Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Bergbahnen

Veröffentlichungsdatum17.10.2019Lesedauer1 MinuteKategorienSonstiges
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Kundmachung

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der 1. Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe für den Bereich 'Bergbahnen' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im lnternet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher lnteressen, sowie Personen, die ein lnteresse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Kundmachung: Datei herunterladen: PDFKundmachung Bergbahnen[1].pdf

Plan: Datei herunterladen: PDFPlan Bergbahnen.pdf