Auflage Entwurf Änderung FWP der Gemeinde Flachau, Bereich Neubau Feuerwehrhaus Flachau

Veröffentlichungsdatum10.09.2019Lesedauer1 MinuteKategorienSonstiges
FWP Feuerwehrhaus neu

Kundmachung

1. Gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Flachau für den Bereich 'Neubau Feuerwehrhaus Flachau' mindestens vier Wochen lang im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt und im Internet unter www.flachau.salzburg.at einsehbar ist. Auf Grund der durchgeführten Prüfungen (Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit) wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

2. Träger öffentlicher Interessen, sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzubringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

 Datei herunterladen: PDFAntrag_NR_5575 Feuerwehrhaus Flachau.pdf

Datei herunterladen: PDFta190910_neubau feuerwehrhaus flachau_e beiblatt[1].pdf

Datei herunterladen: PDFta190910_neubau feuerwehrhaus flachau_e blatt08.pdf

Datei herunterladen: PDFKundmachung Neubau Feuerwehr.pdf